Einen Anhaltspunkt über den von der Stadt Bad Kissingen festgelegten Tarif können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen. Innerhalb der Pflichtfahrgebiete der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der Tarifordnung, welcher mit dem jährlich geeichten Fahrpreisanzeiger zu ermitteln ist. Das Pflichtfahrgebiet erstreckt sich über Stadt- und Landkreis Bad Kissingen.